Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Sachverständigenleistungen im Bereich Photovoltaikanlagen

Andreas Bauten – Sachverständiger für Photovoltaikanlagen

Stand: 12.03.2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Andreas Bauten, zertifizierter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen nach ISO/IEC 17024 (nachfolgend „Sachverständiger" oder „wir"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Sie") über die Erbringung von Sachverständigenleistungen.

1.2 Vertragspartner

Andreas Bauten
Sachverständiger für Photovoltaikanlagen
Zertifiziert nach ISO/IEC 17024 durch European Certification CYF (EUcert)
Banker-Feld-Straße 1, 52072 Aachen, Deutschland
E-Mail: info@sv-bauten.de
Telefon: +49-1567-979-0851

1.3 Leistungsumfang

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Erstellung von technischen Gutachten und Sachverständigenberichten
  • Beratungsleistungen zu Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen
  • Anlagenabnahmen und technische Prüfungen
  • Technischer Support und Fehleranalyse

1.4 Geltung dieser AGB

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt haben.

1.5 Verbraucher und Unternehmer

Diese AGB gelten sowohl für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch mit Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für eine der beiden Gruppen gelten, wird dies explizit gekennzeichnet.

§ 2 Vertragsgegenstand und Art der Leistung

2.1 Leistungsarten und Vergütung

Je nach Auftrag erbringen wir folgende Leistungsarten:

(a) Gutachten und Abnahmen (Werkvertrag nach §§ 631–651 BGB)

Geschuldet ist die Erstellung des Werkes (Gutachten, Prüfbericht, Stellungnahme) nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der ISO/IEC 17024-Standards. Die Vergütung erfolgt als Pauschalhonorar oder Zeithonorar. Es gelten die werkvertraglichen Gewährleistungsrechte (§ 9.1).

(b) Beratung und technischer Support (Dienstvertrag nach §§ 611–630 BGB)

Geschuldet ist die qualifizierte Beratung bzw. Unterstützung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg. Die Vergütung erfolgt in der Regel nach Zeithonorar. Eine Erfolgshaftung besteht nicht.

2.2 Unabhängigkeit

Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unparteiisch, unabhängig und weisungsfrei entsprechend seiner Zertifizierung nach ISO/IEC 17024. Er ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, die seine Unabhängigkeit gefährden könnten.

2.3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Unsere schriftliche Auftragsbestätigung nach Anfrage des Auftraggebers
  • Unterzeichnung eines separaten Sachverständigenvertrags

3.2 Online-Buchungen

Über auf unserer Website eingebundene Online-Buchungssysteme (z.B. Cal.eu) können ausschließlich Terminanfragen gestellt werden; ein Vertragsschluss über eine Sachverständigenleistung ist über diese Systeme nicht möglich.

  • (a) Kostenlose Erstgespräche: Kostenfrei und unverbindlich. Kein Vertragsschluss.
  • (b) Terminbuchungen im Rahmen bestehender Aufträge: Dienen ausschließlich der terminlichen Koordination.
  • (c) Automatische Systemnachrichten: Keine Auftragsbestätigung im Sinne des § 3.1.

3.3 Vertragsänderungen

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB; z.B. E-Mail). Bei wesentlichen Auftragsänderungen, die einen Mehraufwand von voraussichtlich mehr als 20 % der ursprünglichen Kostenschätzung verursachen, erstellen wir vorab eine neue Kostenschätzung. Ohne Zustimmung des Auftraggebers erfolgen keine kostenpflichtigen Zusatzleistungen.

3.4 Vollmacht

Bei Aufträgen durch Unternehmen versichert der Auftraggeber, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein. Bei fehlender Vertretungsmacht haftet die handelnde Person persönlich gemäß § 179 BGB.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  • Zugang zu den zu begutachtenden Anlagen zu gewähren und für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
  • Erforderliche Genehmigungen von Dritten (z.B. Eigentümern, Netzbetreibern) einzuholen.
  • Bei Vor-Ort-Terminen anwesend zu sein oder einen sachkundigen Vertreter zu benennen.

4.2 Spezielle Unterlagen

Insbesondere sind bereitzustellen:

  • Anlagendokumentation (Pläne, Schaltbilder, Datenblätter)
  • Frühere Gutachten, Prüfberichte oder Mängelanzeigen
  • Informationen zu Anlagenhistorie und bekannten Problemen
  • Kontaktdaten relevanter Ansprechpartner

4.3 Folgen fehlender Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach:

  • Verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
  • Können wir Mehraufwendungen nach dem Zeithonorar gem. § 6.2 Abs. b gesondert berechnen.
  • Sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen (§ 13.2).

4.4 Gewährleistung der Berechtigung

Der Auftraggeber versichert, dass er befugt ist, uns Zugang zu Anlagen und Daten zu gewähren und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

§ 5 Termine und Fristen

5.1 Verbindlichkeit

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als „verbindlich" bestätigt wurden. Ansonsten gelten sie als unverbindliche Schätzungen.

5.2 Terminverschiebungen

Terminverschiebungen durch den Auftraggeber sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 48 Stunden vor Termin) oder Nichterscheinen können wir eine Ausfallpauschale berechnen:

VergütungsformAusfallpauschale
Pauschalhonorar50 % des vereinbarten Pauschalpreises
Zeithonorar50 % der geplanten Arbeitszeit (mind. 2 Stunden) zum Stundensatz gem. § 6.2 Abs. b

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Ausfallpauschale ist. Zusätzlich werden bereits angefallene oder nicht mehr stornierbare Reisekosten nach § 6.4 in Rechnung gestellt.

5.3 Höhere Gewalt

Verzögerungen durch höhere Gewalt, extreme Witterung, Krankheit, behördliche Anordnungen oder andere außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dauert der Zustand länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform zu kündigen.

5.4 Leistungsverzug

Geraten wir mit der Leistungserbringung in Verzug, kann der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können weitere Rechte geltend gemacht werden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Honorar und Preisgrundlage

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Auftragsvereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern diese anfällt. Die konkrete Vergütungshöhe wird vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.

6.2 Vergütungsformen

(a) Pauschalhonorar (Festpreis)

Für klar definierte Standard-Leistungen bieten wir Pauschalpreise an, die den gesamten Leistungsumfang abdecken (Arbeitszeiten, Dokumentation, Standardausstattung). Reisekosten werden, soweit nicht ausdrücklich inkludiert, gesondert nach § 6.4 abgerechnet.

(b) Zeithonorar (Stundensatz)

Stundensatz (Inland, Deutschland): 165,00 EUR/Std. (netto)

Abrechnungstakt: 6-Minuten-Intervalle (0,1 Stunden). Angefangene Intervalle werden aufgerundet.

(c) Kombinierte Vergütung

Bei bestimmten Aufträgen kann eine Kombination aus Grundhonorar und Zeithonorar vereinbart werden.

6.3 Erhöhte Sätze für Auslandseinsätze

EinsatzortStundensatz (netto)
EU-Ausland220,00 EUR/Std.
Nicht-EU-Ausland260,00 EUR/Std.

6.4 Reisekosten

Soweit Reisekosten nicht im Pauschalhonorar inkludiert sind, werden sie gesondert abgerechnet:

  • PKW: Kilometerpauschale 0,75 EUR/km (Hin- und Rückfahrt)
  • Bahn: 2. Klasse nach tatsächlichen Kosten; 1. Klasse zulässig ab 300 km einfacher Entfernung oder mehr als 3 Stunden Fahrtzeit
  • Flug: Economy-Klasse ab 500 km einfacher Entfernung
  • Reisezeit: 95,00 EUR/Std. (netto), 6-Minuten-Takt
  • Übernachtung: Pauschale 140,00 EUR/Nacht inkl. Frühstück
  • Verpflegungsmehraufwand: 14,00 EUR/Tag (ab 8h Abwesenheit), 28,00 EUR/Tag (24h)

6.5 Weitere Auslagen und Nebenkosten

Über das Honorar und die Reisekosten hinaus werden nur außergewöhnliche Auslagen gesondert berechnet (spezielle Messgeräte, externe Fremdleistungen, Normen über 100 EUR, projektspezifische Software) – ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Freigabe in Textform.

6.6 Im Honorar enthaltene Leistungen

Folgende Kosten sind bereits im Stundensatz bzw. Pauschalhonorar enthalten und nicht zusätzlich abrechenbar:

  • Standard-Software-Lizenzen
  • Standard-Betriebskosten (Telefon, Internet, Strom, Heizung, Miete)
  • Eigene Standard-Messgeräte (Multimeter, IR-Thermometer, Isolationsmessgerät bis 1 kV, Stromzange, Datenlogger)
  • Standarddokumentation (bis 50 Seiten S/W, 1 Exemplar + 1 PDF, bis 10 Fotos)
  • Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz, Kfz)
  • Fortbildungskosten und Zertifizierungsgebühren
  • Normenzugang (Beuth-Flatrate, VDE-Vorschriftenwerk Basis)

6.7 Kostenschätzung und Kostenüberschreitung

Bei Zeithonorar-Aufträgen geben wir auf Wunsch eine unverbindliche Kostenschätzung ab. Zeichnet sich ab, dass die geschätzte Arbeitszeit um mehr als 20 % überschritten wird, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und holen eine Freigabe für die Fortführung ein.

6.8 Abschlagszahlungen

Bei Aufträgen über 2.500 EUR (netto) oder mit einer Vertragsdauer von mehr als einem Monat sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.

6.9 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Für Verbraucher beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungszugang.

Zahlung ausschließlich per Banküberweisung.

Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Unternehmer) bzw. 5 Prozentpunkten (Verbraucher) über dem Basiszinssatz der EZB.

6.10 Zurückbehaltung und Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

6.11 Preisanpassungsklausel (für Dauerverträge)

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten behalten wir uns vor, die Vergütung jährlich an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes anzupassen (max. 10 % p.a.). Anpassungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % besteht ein Sonderkündigungsrecht.

§ 7 Gutachten, Berichte und Urheberrecht

7.1 Gutachteninhalt

Gutachten und Berichte werden nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und der ISO/IEC 17024-Standards erstellt. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen.

7.2 Gutachtenbasis

Das Gutachten basiert auf:

  • Den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen
  • Stichprobenartigen und zerstörungsfreien Prüfungen (sofern nicht anders vereinbart)
  • Den bei der Vor-Ort-Besichtigung getroffenen Feststellungen
  • Den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren technischen Normen

7.3 Urheberrecht

Alle Gutachten, Berichte, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Sachverständigen.

7.4 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der Vergütung das einfache, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.

7.5 Verwendungsbeschränkungen

Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte (ausgenommen Behörden, Gerichte, Versicherungen oder Kreditinstitute, sofern dies dem vertraglich vorausgesetzten Zweck entspricht) sowie eine inhaltliche Bearbeitung oder Änderung bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

7.6 Gültigkeit und Aktualität

Gutachten gelten zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität nach Übergabe.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewährleistung bei Werkverträgen

Bei Gutachten und Prüfberichten gewährleisten wir, dass unsere Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Verjährung:

  • Bei Unternehmern: 12 Monate ab Abnahme (gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
  • Bei Verbrauchern: Gesetzliche Gewährleistungsrechte (2 Jahre ab Abnahme).

8.2 Haftung

Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Beschränkte Haftung: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Haftungsausschluss: Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.3 Haftungshöchstbetrag

Die Haftung für Vermögensschäden bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf das Dreifache des Auftragswerts, mindestens jedoch 10.000 EUR, maximal 50.000 EUR je Schadensfall.

8.4 Berufshaftpflichtversicherung

Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen. Details können auf Anfrage mitgeteilt werden.

8.5 Haftungsausschluss für Fremddaten

Wir haften nicht für Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers oder Dritter beruhen, sofern wir diese nicht grob fahrlässig ungeprüft übernommen haben.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Verschwiegenheitspflicht

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der beruflichen Verschwiegenheit gemäß ISO/IEC 17024. Alle erlangten Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder der Auftraggeber in Textform eingewilligt hat.

9.2 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Die vollständigen Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9.3 Datenweitergabe bei Einschaltung Dritter

Soweit zur vertragsgemäßen Leistungserbringung die Einschaltung externer Dritter erforderlich ist, kann eine Weitergabe auftragsbezogener Daten an diese Dritten erfolgen (beschränkt auf das Erforderliche).

9.4 Mitwirkungspflichten im Datenschutz

Bei Vor-Ort-Terminen, bei denen personenbezogene Daten Dritter betroffen sein können, obliegt es dem Auftraggeber, die betroffenen Personen vorab zu informieren.

9.5 Vertraulichkeitspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Arbeitsmethoden, interne Prozesse, Kalkulationsgrundlagen und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

10.1 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z.B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

10.2 Separate Widerrufsbelehrung

Die detaillierte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter sv-bauten.de/widerruf oder werden Ihnen bei Vertragsschluss übermittelt.

10.3 Vorzeitiges Erlöschen

Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, wenn Sie als Verbraucher ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 11 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

11.1 Eigentumsvorbehalt

Alle von uns erstellten Gutachten, Berichte und Unterlagen in körperlicher Form bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis unser Eigentum.

11.2 Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen sind wir berechtigt, die Herausgabe von Gutachten, Berichten und Unterlagen zu verweigern (§ 273 BGB). Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht eine abweichende Laufzeit individuell vereinbart wurde.

12.2 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, insbesondere bei:

  • Wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten trotz Abmahnung
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei

12.3 Folgen der Kündigung

  • (a) Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund: Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zzgl. Aufwandsentschädigung von max. 25 % des ursprünglich vereinbarten Honorars.
  • (b) Kündigung durch uns ohne wichtigen Grund: Rückerstattung bereits gezahlter Vorschüsse für nicht erbrachte Leistungen.
  • (c) Kündigung bei wichtigem Grund: Abrechnung nur der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Textformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt).

13.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

13.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).

13.4 Gerichtsstand

Bei Unternehmern: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aachen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.5 Streitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Andreas Bauten

Sachverständiger für Photovoltaikanlagen

Banker-Feld-Straße 1, 52072 Aachen